Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.09.2007 - 24 U 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 313 BGB, § 1004 BGB, § 1020 BGB
Inhaltlicher Umfang der Grunddienstbarkeit zur Benutzung des dienenden Grundstücks für Pkw-Stellplätze - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313; BGB § 1004; BGB § 1020
Auslegung des der Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des der Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrages
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 19.04.2007 - 3 O 437/06
- OLG Frankfurt, 14.09.2007 - 24 U 74/07
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07
Rechtsprechung
OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages; Merkmale des Erfolgshonorars; Ursächlichkeit des vom Auftragnehmer erbrachten Nachweises für das Zustandekommen eines späteren Hauptvertrags
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.2007 - 90 O 166/06
- OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
- OLG Köln, 29.01.2008 - 24 U 74/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des …
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich der Schluss auf die Kausalität zwar von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH NJW 1999, 1255; 2005, 3779; 2006, 3062).Die zeitliche Höchst grenze für die Kausalitätsvermutung ist jedoch bei einem Jahr zu ziehen (BGH NJW 2006, 3062).
- BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04
Zustandekommen eines Maklervertrages
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich der Schluss auf die Kausalität zwar von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH NJW 1999, 1255; 2005, 3779; 2006, 3062). - BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich der Schluss auf die Kausalität zwar von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH NJW 1999, 1255; 2005, 3779; 2006, 3062).
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Der erforderliche Kausalzusammenhang besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Vertragsgelegenheit nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der vorgesehene Vertragspartner des Kunden seine Verkaufs- bzw. Erwerbsabsicht endgültig aufgegeben hat, die Vertragsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (BGH NJW-RR 1990, 1008; 1991, 950; 2007, 402). - BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Anfall der Maklerprovision
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Der erforderliche Kausalzusammenhang besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Vertragsgelegenheit nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der vorgesehene Vertragspartner des Kunden seine Verkaufs- bzw. Erwerbsabsicht endgültig aufgegeben hat, die Vertragsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (BGH NJW-RR 1990, 1008; 1991, 950; 2007, 402). - BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und …
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Der erforderliche Kausalzusammenhang besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Vertragsgelegenheit nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der vorgesehene Vertragspartner des Kunden seine Verkaufs- bzw. Erwerbsabsicht endgültig aufgegeben hat, die Vertragsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (BGH NJW-RR 1990, 1008; 1991, 950; 2007, 402). - OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
Anforderungen an den Honoraranspruch bei Beratungsleistungen im Hinblick auf den …
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Der Senat teilt daher die Auffassung des OLG Karlsruhe, wonach es zum Wesen des Erfolgshonorars gehört, dass der vom Auftragnehmer erbrachte Nachweis für das Zustandekommen eines späteren Hauptvertrags (mit-)ursächlich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.Oktober 2005 - 15 U 58/03 - NJOZ 2006, 1164).
- OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18
Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung …
(vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 14. Dezember 2010 - I-21 U 60/10, Rz. 109ff. OLG Köln, Beschluss vom 9. November 2007 - 24 U 74/07, Rz. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 15 U 58/03).
Rechtsprechung
OLG Köln, 29.01.2008 - 24 U 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages; Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs zwischen Nachweisleistung und Hauptvertrag
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.2007 - 90 O 166/06
- OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
- OLG Köln, 29.01.2008 - 24 U 74/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 24 U 74/07
Auf die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob die vom Bundesgerichtshof für die Vermutungswirkung eines "angemessenen" Zeitabstands zwischen Nachweistätigkeit und Vertragsschluss gezogene Höchstgrenze von einem Jahr (BGH NJW 2006, 3062) ausnahmslos und ohne Rücksicht auf Parteivereinbarungen gilt, kommt es letztlich nicht an.